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Anerkennung auswärtiger Leistungen (Auslandsstudium, Studienortwechsel)

Ansprechpartner für die Anerkennung sind die Studiengangkoordinatoren:

- für den polyvalenten 2-Hf-Bachelor (mit Option Lehramt Gymnasium) Französisch, Spanisch oder Italienisch: Dr. Frank Reiser, frank.reiser@romanistik.uni-freiburg.de, Tel. 0761/203-3205, Sprechstunde siehe Mitarbeiterverzeichnis
- für die romanistischen Hf-Nf-B.A.-Studiengänge: Dr. Claus Pusch, claus.pusch@romanistik.uni-freiburg.de, Tel. 0761/203-3196, Sprechstunde siehe Mitarbeiterverzeichnis

Für Studierende, die den Studienort wechseln (Hochschulwechsel nach Freiburg):

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Wechsel an die Universität Freiburg über die hiesigen Studiengänge (insbesondere über die Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne): Unter www.geko.uni-freiburg.de sind die entsprechenden Informationen für alle geisteswissenschaftlichen Studiengänge hinterlegt. Die Anerkennung und Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt per Anerkennung der im bisherigen Studium absolvierten Lehrveranstaltungen als gleichwertiger Ersatz für einzelne Lehrveranstaltungen des Zielstudiengangs. Dafür müssen jeweils die vermittelten fachlichen Kompetenzen, die ECTS-Zahl, der prüfungsrechtliche Status (benotete Prüfungsleistung oder unbenotete Studienleistung, schriftliche vs. mündliche Prüfungsleistung) und ggf. das Niveau/Sprachniveau übereinstimmen - es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass einzelne Veranstaltungen aus formalen oder inhaltlichen Gründen nicht angerechnet werden können. Die Fachsemesterzahl wird in jedem Fall neu festgelegt. Eine 'Komplettanrechnung' eines bisherigen Studienabschlusses ist normalerweise nicht möglich.
In der Regel schicken WechselinteressentInnen dem zuständigen Studiengangkoordinator frühzeitig eine Leistungsübersicht Ihres bisherigen Studiums für eine erste Einschätzung zu. Besteht nach der Rückmeldung über die Anrechenbarkeit weiterhin Interesse an einem Wechsel, wird ein persönlicher Anerkennungstermin mit dem Studiengangkoordinator vereinbart, zu dem sämtliche Studiennachweise im Original sowie etwaige weitere Unterlagen mitgebracht werden müssen, die für die Anerkennung relevant sind (z.B. Modulhandbücher in elektronischer Form, sonstige Papiernachweise über Kursinhalte und -niveaus). Dieser Termin sollte spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des anvisierten ersten Freiburger Semesters erfolgen (also ca. zweite Märzwoche für das Sommersemester, zweite Septemberwoche für das Wintersemester).
Bis dahin ist bei Einstufung in ein höheres Semester eine Studienplatzbewerbung im Übrigen nicht erforderlich; mit der postalisch übersandten Bestätigung der Einstufung durch den Prüfungsausschuss ist innerhalb der vorlesungsfreien Zeit eine Einschreibung zum folgenden Semester direkt möglich.

Für Studierende, die von einem Auslandsstudium zurückkehren:

Sobald Sie die Leistungsübersicht von der ausländischen Hochschule erhalten haben, füllen Sie bitte das hier herunterladbare Formular, auf dem Sie Ihre Anrechnungswünsche auflisten, vollständig aus (es ist elektronisch ausfüllbar). Dann suchen Sie mit diesem Formular, Ihrer aktuellen Freiburger Leistungsübersicht sowie dem Original der Leistungsübersicht von der ausländischen Hochschule den zuständigen Studiengangkoordinator in der Sprechstunde auf. Alternativ können Sie ihm das Formular und ihre aktuelle Freiburger Leistungsübersicht als PDF-Datei zuschicken und das Original der Leistungsübersicht von der ausländischen Hochschule in das entsprechende Postfach (im KG I, 4. OG, vor Raum 1479) einwerfen; Sie erhalten das Original der ausländischen Leistungsübersicht nach der Erstellung des Anrechnungsvorschlags per Post oder persönlich zurück.
Der Studiengangkoordinator erstellt einen Anerkennungsvorschlag, der anschließend vom Prüfungsausschuss der Gemeinsamen Kommission geprüft wird. Bis zur Verbuchung der Leistungen auf der Leistungsübersicht können mehrere Wochen vergehen.
Ein Infoblatt mit den wichtigsten Hinweisen zur Anerkennungspraxis und zum Anrechnungsverfahren können Sie hier herunterladen. Ein Infoblatt zu Notenäquivalenzen nach der Modifizierten Bayerischen Formel, die bei der Umrechnung der Noten von Auslandsleistungen am Romanischen Seminar zur Anwendung kommen, können Sie hier herunterladen.