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Anerkennung auswärtiger Leistungen (Auslandsstudium, Studienortwechsel)

Ansprechpartner für die Anerkennung sind die Studiengangkoordinatoren (Kontaktdaten siehe Mitarbeiterverzeichnis):

- für den polyvalenten 2-Hf-Bachelor (mit Option Lehramt Gymnasium) Französisch, Spanisch oder Italienisch: Dr. Frank Reiser
- für die romanistischen Hf-Nf-B.A.-Studiengänge: Dr. Claus Pusch
- für die romanistischen Master-Studiengänge (M.Ed. und M.A.): Dr. Melanie Koch-Fröhlich

Für Studierende, die den Studienort wechseln (Hochschulwechsel nach Freiburg):

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Wechsel an die Universität Freiburg über die hiesigen Studiengänge. Informationen sowie Rahmenpapiere (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher) der romanistischen Studiengänge finden Sie hier. Die Anerkennung und Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt per Anerkennung der im bisherigen Studium absolvierten Lehrveranstaltungen als gleichwertiger Ersatz für einzelne Lehrveranstaltungen des Zielstudiengangs. Dafür müssen jeweils die vermittelten fachlichen Kompetenzen, die ECTS-Zahl, der prüfungsrechtliche Status (benotete Prüfungsleistung oder unbenotete Studienleistung, schriftliche vs. mündliche Prüfungsleistung) und ggf. das Niveau/Sprachniveau übereinstimmen - es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass einzelne Veranstaltungen aus formalen oder inhaltlichen Gründen nicht angerechnet werden können. Die Fachsemesterzahl wird in jedem Fall neu festgelegt. Eine 'Komplettanrechnung' eines bisherigen Studienabschlusses ist normalerweise nicht möglich.
In der Regel schicken WechselinteressentInnen dem zuständigen Studiengangkoordinator frühzeitig eine Leistungsübersicht Ihres bisherigen Studiums für eine erste Einschätzung zu. Besteht nach der Rückmeldung über die Anrechenbarkeit weiterhin Interesse an einem Wechsel, wird ein persönlicher Anerkennungstermin mit dem Studiengangkoordinator vereinbart, zu dem sämtliche Studiennachweise im Original sowie etwaige weitere Unterlagen mitgebracht werden müssen, die für die Anerkennung relevant sind (z.B. Modulhandbücher in elektronischer Form, sonstige Papiernachweise über Kursinhalte und -niveaus). Dieser Termin sollte spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des anvisierten ersten Freiburger Semesters erfolgen (also ca. zweite Märzwoche für das Sommersemester, zweite Septemberwoche für das Wintersemester).
Parallel ist eine elektronische Studienplatzbewerbung für höhere Fachsemester erforderlich (bis spätestens 31.03. zum SoSe bzw. 30.09. zum WiSe).

Für Studierende, die von einem Auslandsstudium zurückkehren:

Sobald Sie eine rechtsgültige Leistungsübersicht (mit Code verifizierbares oder elektronisch signiertes PDF oder händisch unterschriebenes und gestempeltes Papieroriginal) von der ausländischen Hochschule erhalten haben, füllen Sie bitte das hier herunterladbare Formular, auf dem Sie Ihre Anrechnungswünsche auflisten, vollständig aus. Dann schicken Sie beide Dokumente dem für Sie zuständigen Studiengangkoordinator per e-Mail zu oder suchen ihn in der Sprechstunde auf. Wenn die Anerkennung fachlich bestätigt und etwaige Rückfragen geklärt sind, erstellt der Studiengangkoordinator einen Anerkennungsvorschlag, der anschließend vom Prüfungsausschuss der Gemeinsamen Kommission rechtlich geprüft wird. Bis zur Verbuchung der Leistungen auf der Leistungsübersicht können mehrere Wochen vergehen.
Ein Infoblatt mit den wichtigsten Hinweisen zur Anerkennungspraxis und zum Anrechnungsverfahren können Sie hier herunterladen.