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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Das Romanische Seminar weist alle Studierenden und Forschenden auf die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hin, wie sie im Juni 2011 vom Senat der Universität Freiburg fixiert wurden. Sie sind für jede Form wissenschaftlicher Aktivität an unserem Institut verbindlich. Insbesondere gehören hierzu folgende Bestimmungen:

Allgemeine Prinzipien:
- Beachtung der anerkannten Regeln des Fachs, wie sie in den Lehrveranstaltungen vermittelt werden
- Dokumentation von Forschungsergebnissen
- Ehrlichkeit im Umgang mit Beiträgen von Kommilitonen, Partnern, Konkurrenten und Vorgängern
- Vermeidung und Vorbeugung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Wissenschaftliches Fehlverhalten umfasst vor allem
- die Verletzung geistigen Eigentums durch (a) die Verwendung von Ergebnissen anderer unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat), d.h. ohne klare Markierung der Fremdbefunde mit Angabe der Quelle, (b) die unerlaubte Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen (Ideendiebstahl), (c) die Anmaßung wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft, (d) die Verfälschung des Inhalts oder unbefugte Veröffentlichung oder Weitergabe wissenschaftlicher Befunde
- die Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer durch Sabotage oder absichtsvolle Verhinderung des Zugriffs anderer auf Quellen (z.B. durch böswillige Entfernung, Verstellen oder Schwärzen von Büchern u.ä.)
- die Erfindung oder Verfälschung von Daten sowie die Unterdrückung unerwünschter Daten.

Die Dozierenden und Forschungsgruppenleiter des Romanischen Seminars haben die Aufgabe, die Einhaltung der Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit sicherzustellen und Verstöße den zuständigen universitären Gremien zu melden.

Den Text der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ (Amtliche Bekanntmachung vom 10.06.2011) in voller Länge finden Sie hier.