Das Romanische Seminar weist alle Studierenden und Forschenden auf
die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hin, wie sie im Juni 2011 vom
Senat der Universität Freiburg fixiert wurden. Sie sind für jede Form
wissenschaftlicher Aktivität an unserem Institut verbindlich.
Insbesondere gehören hierzu folgende Bestimmungen:
Allgemeine Prinzipien:
- Beachtung der anerkannten Regeln des Fachs, wie sie in den Lehrveranstaltungen vermittelt werden
- Dokumentation von Forschungsergebnissen
- Ehrlichkeit im Umgang mit Beiträgen von Kommilitonen, Partnern, Konkurrenten und Vorgängern
- Vermeidung und Vorbeugung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Wissenschaftliches Fehlverhalten umfasst vor allem
-
die Verletzung geistigen Eigentums durch (a) die Verwendung von
Ergebnissen anderer unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat), d.h. ohne
klare Markierung der Fremdbefunde mit Angabe der Quelle, (b) die
unerlaubte Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen (Ideendiebstahl),
(c) die Anmaßung wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft, (d) die
Verfälschung des Inhalts oder unbefugte Veröffentlichung oder
Weitergabe wissenschaftlicher Befunde
- die Beeinträchtigung der
Forschungstätigkeit anderer durch Sabotage oder absichtsvolle
Verhinderung des Zugriffs anderer auf Quellen (z.B. durch böswillige
Entfernung, Verstellen oder Schwärzen von Büchern u.ä.)
- die Erfindung oder Verfälschung von Daten sowie die Unterdrückung unerwünschter Daten.
Die
Dozierenden und Forschungsgruppenleiter des Romanischen Seminars haben
die Aufgabe, die Einhaltung der Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit
sicherzustellen und Verstöße den zuständigen universitären Gremien zu
melden.
Den Text der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur
Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ (Amtliche Bekanntmachung
vom 10.06.2011) in voller Länge finden Sie hier.