Romanisches Seminar Freiburg / FAQ zum Bachelorstudium
BA-Studium / Häufig gestellte Fragen  
 
 
FAQ / Häufig gestellte Fragen zum
Bachelor-Studium
für Studierende des Romanischen Seminars
 
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1. Grundsätzliches::
 
  • Wo finde ich vollständige und verbindliche Informationen zu meinem Studiengang?
Auf der Seite der Gemeinsamen Kommission finden sich Informationen zu Sprechstunden, Informationsveranstaltungen, Studiengängen, Prüfungsordnungen etc.: www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba.php.
  • Wo finde ich vollständige und aktuelle Informationen zu meinem Studiengang innerhalb der Romanistik?
Auf der Website des Romanischen Seminars der Universität Freiburg finden sich sämtliche Informationen zum Studium, Ansprechpersonen, Formularen, Fristen etc.: http://www.romanistik.uni-freiburg.de. Spezifische Informationen zu den BA-Studienfächern finden sich unter http://www.romanistik.uni-freiburg.de/studium-mit-zukunft.
  • Wann kann ich ein B.A.-Studium beginnen?
In den B.A.- und Lehramtsstudiengängen ist der Studienbeginn prinzipiell nur im Wintersemester möglich (sog. Studienjahrprinzip). Zudem sind viele Fächer zulassungsbeschränkt. Für die Romanistik finden die Auswahltests für zulassungsbeschränkte Fächer im Juli statt, Näheres hierzu siehe unter www.romanistik.uni-freiburg.de/zulassung.
  • Kann ich Scheine erwerben, ohne eingeschrieben zu sein?
Prinzipiell gilt, dass man in dem Fach, in dem man nicht eingeschrieben ist, keine Scheine erwerben kann. Es ist jedoch möglich, an der Universität, an der man eingeschrieben ist, studienbegleitend Kurse in Nachbardisziplinen zu besuchen und dort Leistungsnachweise zu erwerben (diese können später auch angerechnet werden).
  • Ist der Quereinstieg in ein B.A.-Fach möglich?
In zulassungsbeschränkte BA-Fächer ist ein Quereinstieg prinzipiell nicht möglich, da Auswahlverfahren vor Studienbeginn stattfinden. Wenn aber B.A.-Leistungen aus anderen gleichartigen Studiengängen oder von anderen Universitäten vorliegen, die die Einstufung mind. ins 2. Fachsemester erlauben, ist dies möglich. In diesem Fall ist dann auch der Studienbeginn im Sommersemester möglich. Eine Einstufung ins 1. Fachsemester erlaubt prinzipiell keinen Quereinstieg und macht die Teilnahme am Auswahlverfahren nötig.
  • Wie funktioniert eine Einstufung in ein höheres Fachsemester?
Für eine Einstufung mind. ins 2. Fachsemester ist in der Romanistik Dr. Hartmut Nonnenmacher in seiner Anerkennungssprechstunde (s. unter http://www.romanistik.uni-freiburg.de/nonnenmacher) mit den vorhandenen Leistungsnachweisen zu konsultieren. Er macht daraufhin einen Einstufungsvorschlag, mit dem der / die Studierende zur Fakultätsassistentin Dr. Henningsen im Dekanat (Werthmannstr. 8 / Rückgebäude) geht, die dann zu diesem Einstufungsvorschlag Stellung nimmt.
  • Wo beginnt das universitäre Fremdsprachniveau?
Das universitäre Niveau beginnt nach dem europäischen Referenzrahmen ab B 1. Näherer Informationen zum erwarteten Leistungsniveau finden sich beispielsweise unter http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00534.de.html.
  • Kann ich mir Sprachkurse vom Sprachlehrinstitut (SLI) der Universität Freiburg auf mein Fachstudium anrechnen lassen?
Sprachkurse, die vom Sprachlehrinstitut (SLI) angeboten werden, sind nicht aufs Fachstudium anrechenbar. Grund dafür ist, dass Kurse für ein Fachstudium anders aufgebaut und mit anderer Progression versehen sind als Kurse für HörerInnen aller Fakultäten oder Kurse für Studierende anderer Fächer, die eine moderne Fremdsprache nur neben dem eigentlichen Fachstudium erlernen müssen.
  • Was unterscheidet Prüfungs- von Studienleistungen?
Informationen darüber, welche Veranstaltungen als Prüfungs- bzw. als Studienleistungen gelten, sind dem jeweiligen Studienverlaufsplan zu entnehmen und dort mit PL bzw. SL abgekürzt.
Prüfungsleistungen bedeuten, dass in der jeweiligen Veranstaltung durch Leistungsnachweise wie Klausuren, Hausarbeiten etc. eine konkrete Endnote erlangt wird, die in das Abschlusszeugnis einfließt. Zudem müssen diese zu Beginn des Semesters bei der Gemeinsamen Kommission als Prüfungsleistung angemeldet werden. Genauere Informationen über die Fristen und das Vorgehen finden sich unter http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/bachelor.php.
Studienleistungen werden ebenfalls durch Leistungsnachweise während des Semesters erbracht, allerdings erhalten die Studierenden keine konkrete Endnote, sondern nach Bestehen des Kurses nur die ECTS-Punkte verrechnet.
  • Was bedeuten die Module "mit Vorkenntnissen" bzw. "ohne Vorkenntnisse"?
In bestimmten B.A.-Nebenfächern sowie im B.A.-Hauptfach Romanistik (im Rahmen der romanischen Zweitsprache) kann das Studium "mit Vorkenntnissen" oder aber "ohne Vorkenntnisse" begonnen werden. Die Studienpläne der zwei Modulvarianten sind ab dem 3. Semester jedoch wieder identisch.
  • Ist ein Doppelstudium an der Uni Freiburg möglich?
Ein Doppelstudium (d.h. B.A. / Lehramt oder zwei B.A.) ist in begründeten Fällen möglich und beim Studentensekretariat zu beantragen.
  • Kann das B.A.-Hauptfach Romanistik mit romanistischen Nebenfächern kombiniert werden?
Nein. Anders als bei den B.A.-Hauptfächern FrankoMedia und IberoCultura ist das B.A.-Hauptfach Romanistik nur mit nicht-romanistischen Nebenfächern kombinierbar. Genaue Informationen dazu finden sich auf der Website der Gemeinen Kommission unter http://www.geko.uni-freiburg.de/pruefungsordnungen/bachelor/AnlageA.pdf.
  • An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu den BOK-Kursen habe?
Bei Fragen zu den BOK-Kursen (= berufsfeldorientierte Kompetenzen) wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS) unter http://www.zfs.uni-freiburg.de.
  • Muss ich für meine Fächer bereits Fremdsprachenvorkenntnisse mitbringen?
Das Studium ohne Vorkenntnisse der Sprache ist in der Hauptsprache des B.A.-Hauptfachs sowie im Lehramts-Hauptfach nicht möglich, im B.A.-Nebenfach jedoch der Normalfall. In den Hauptfächern wird das Kenntnisniveau nach dem europäischen Referenzrahmen ab B 1 vorausgesetzt (beim B.A.-Hauptfach Romanistik gilt dies nur für die romanische Erstsprache). Nähere Informationen zum europäischen Referenzrahmen s. beispielsweise unter http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00534.de.html.
  • Worin liegt der Unterschied zwischen Pflichtkurs und Wahlpflichtkurs?
Bei Pflichtkursen handelt es sich um eine konkrete Veranstaltung (bestimmte Zeit, bestimmte/r DozentIn), die in einem bestimmten Semester zu besuchen ist. Bei Wahlpflichtkursen kann aus mehreren Veranstaltungen zu einem Bereich (also z.B. "Vorlesung aus dem Bereich der Sprachwissenschaft") eine ausgewählt und belegt werden.
  • Was kann man tun bei Terminkollision?
Grundsätzlich gilt:
- Hauptfach geht vor Nebenfach
- Pflichtkurs geht vor Wahlpflichtkurs
- Prüfungsleistung geht vor Studienleistung.
  • Welche Kurse gelten als "sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen"?
Sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen am Romanischen Seminar sind:
- Kommunikative Kompetenz (KK)
- Kontrastive Systemkompetenz (KSK)
- Textproduktion (TP)
  • Was genau sind Basiskompetenz-Kurse?
Basiskompetenz (BK)-Kurse I und II sind nur sog. propädeutische Kurse, d.h. sie dienen dem Erlernen der Fremdsprache vor dem (universitären) Einstiegsniveau B 1, und sind deshalb keine sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltungen im Sinne der Studienordnungen.
 
 
2. Zu Studienbeginn:
 
  • Wann gibt es Einstufungstests und wer muss daran teilnehmen?
Einstufungstests sind vom Auswahl- bzw. Spracheignungstest im Rahmen des Auswahlverfahrens zulassungsbeschränkter Studienfächer zu unterscheiden. In den Einstufungstests entscheidet sich, ob man in den B.A.-Nebenfächern Französisch, Italienisch, Spanisch bzw. im B.A.-Hauptfach Romanistik im Bereich der romanischen Zweitsprache die Modulvariante "mit Vorkenntnisse" bzw. "ohne Vorkenntnisse" studiert. Studierende, die für die Modulvariante "mit Vorkenntnisse" zugelassen werden wollen, müssen an den Einstufungstests teilnehmen.
Die Termine der Einstufungstests der einzelnen Sprachen werden in der Informationswoche, die eine Woche vor Semesterbeginn stattfindet, bekannt gegeben und finden meist in der ersten Woche des Semesters statt. Für sie gibt es jeweils nur einen Termin, der unbedingt wahrgenommen werden sollte.
Das Bestehen des Einstufungstests berechtigt, verpflichtet aber nicht zur Teilnahme an Veranstaltungen "mit Vorkenntnissen".
Das Ergebnis der Einstufungstests erhält man sofort. Auch die Ergebnisse der Spracheignungstests, die im Rahmen des Auswahlverfahrens stattfinden, liegen den LektorInnen in der Informationswoche vor.
  • Wie verhalte ich mich als StudienanfängerIn, wenn ich in meinem Nebenfach die Modulvariante "mit Vorkenntnissen" studieren darf?
Wenn noch Plätze in einer der sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltungen vorhanden sein sollten, kann diese belegt werden (s. im elektronischen Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars über die Suchfunktion "Sprachpraxis + Sprache").
Sollten keine Plätze mehr frei sein, kann entweder mit der Modulvariante "ohne Vorkenntnisse" studiert oder eine sprachpraktische Übung im 2. Semester nachgeholt werden.
 
 
3. Während des Studiums:
 
  • Was versteht man laut Studienordnung der B.A.-Nebenfächer unter "weitere romanische Sprache" (gilt nur für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben)?
In den alten Studienordnungen der B.A.-Nebenfächer kann im 6. Semester eine weitere romanische Sprache erlernt werden. Hierzu reicht es aus, die Basiskompetenz-Kurse (BK) I oder II zu besuchen, je nach Vorkenntnissen.
  • Was hat es mit der Veranstaltung "Selbststudium im Sprachlabor" bei den B.A.-Nebenfächern in der Modulvariante "mit Vorkenntnissen" und im B.A.-Hauptfach Romanistik auf sich (gilt nur für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2009/2010 oder später aufgenommen haben)?
Für das Selbststudium im Sprachlabor erhalten Studierende 2 ECTS-Punkte. Dazu besuchen sie während eines Semesters das Sprachlabor der Universität Freiburg und erbringen durch selbstständiges Üben mit dort vorhandenem Material von dem bzw. der zuständigen FachvertreterIn festgelegte Studienleistungen, die auf einem dafür vorgesehenen Formular zu dokumentieren sind. FachvertreterInnen sind vor allem die LektorInnen der jeweiligen Fremdsprachen, die dafür nach vorheriger Absprache zur Verfügung stehen. Normalerweise wird das Selbststudium als Vertiefung zu einer sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltung besucht, kann aber auch unabhängig davon in einem Semester abgeleistet werden.
  • Habe ich immer Anrecht auf einen Platz in einem Kurs?
Nur für Pflichtkurse, die exakt in dem Semester belegt werden, in dem der Studienverlaufsplan diese vorsieht, besteht eine automatische Teilnahmeplatzreservierung (d.h. die Teilnahme am Online-Belegverfahren ist nicht notwendig). Wahlpflichtkurse sind dagegen stets selber zu belegen. Dies gilt auch, wenn Pflichtkurse in ein anderes Semester verschoben wurden oder Parallelkurse belegt werden sollen.
Der Teilnahmeanspruch auf einen belegten Kurs erlischt, wenn man beim ersten Kurstermin fehlt.
  • Wann findet das Belegverfahren statt?
Das Belegverfahren findet jeweils in der ersten und letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit über die Online-Belegplattform http://www.romanistik.uni-freiburg.de/anmeldung statt. Auf dieser Seite finden sich auch genauere Informationen zum Belegverfahren sowie die Adressen/Telefonnummern der AnsprechpartnerInnen bei Fragen.
  • Wer muss den Nachweis "Einführung in die elektronischen Medien" erbringen?
Der Nachweis "Einführung in die elektronischen Medien" ist Pflicht für die B.A.-Hauptfächer und ist von StudienanfängerInnen in Ankopplung an die Einführung in die Sprachwissenschaft zu erbringen.
  • Wie sieht es mit der Reihenfolge mancher Kurse aus?
Im B.A.-Studienverlauf gilt es, die Reihenfolge mancher aufeinander aufbauender Veranstaltungen zu beachten:
- sprachpraktische Übungen können erst nach erfolgreichem Besuch der Basiskompetenz (BK) II belegt werden (wenn nach dem Modul "ohne Vorkenntnisse" studiert wird);
- Proseminare II bzw. sprach- bzw. literaturwissenschaftliche Übungen können erst nach dem erfolgreichen Besuch der jeweiligen Überblicksvorlesung und / oder Einführung (Proseminar I) besucht werden.
Detaillierte Informationen hierzu finden sich auch in den jeweiligen Prüfungsordnungen.
  • Was tun bei falsch angemeldeten Prüfungsleistungen?
Es ist ein formloser Antrag an die Gemeinsame Kommission zu stellen, in dem man erklärt, dass bzw. warum ein Fehler bei der Anmeldung einer Prüfungsleistung unterlaufen ist, und in dem man um Rücktritt von der Prüfungsleistung bittet. Dieser Antrag sollte nur persönlich in der Werthmannstr. 8 / Rückgebäude eingeworfen oder bei Frau Ehinger in der Sprechstunde abgeben werden, und dies max. eine Woche nach dem Anmeldezeitraum.
  • Kann ich von einer angemeldeten Prüfungsleistung auch einmal zurücktreten?
Der Rücktritt von Prüfungsleistungen aufgrund von Krankheit ist möglich mit ärztlichem Attest. Hierzu ist ein formloser Antrag mit kurzer Darstellung der Situation und dem Attest an die Gemeinsame Kommission, z. Hd. Frau Ehinger, Werthmannstr. 8, RG, 79085 Freiburg zu stellen.
  • Welche Reihenfolge muss ich bei den sprach- und literaturwissenschaftlichen Seminaren einhalten?
Die Überblicksveranstaltungen zur Sprach- und Literaturwissenschaft sind inhaltlich komplementär zu den PS I und müssen immer vor der Vertiefung (= PS II) belegt werden.
  • Was kann ich tun, wenn eine elektronische Anmeldung zur Prüfungsleistung nicht möglich ist?
Gelingt eine elektronische Anmeldung zur Prüfungsleistung nicht, muss der Kurs fristgerecht per Formular angemeldet werden, wie unter www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba.php beschrieben.
  • Wie sieht es aus mit der Anmeldung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen?
Prüfungsleistungen (PL) müssen von den Studierenden angemeldet werden (Anmeldezeitraum siehe unter www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba.php). Soll ein Seminar dagegen Studienleistung (SL) sein, hat dies der/die Studierende zu Beginn des Semesters dem/der DozentIn mitzuteilen, der/die am Ende des Semesters die Studienleistung auf einer entsprechenden Liste an die Gemeinsame Kommission meldet.
  • Ist eine Anrechnung eines Kurses auf einen anderen in begründeten Fällen möglich?
Proseminare II oder Vorlesungen können in begründeten Fällen als Übung besucht werden (3 ECTS). Dabei ist vorher mit dem/der DozentIn abzusprechen, was bei dem Besuch eines Proseminars II weniger bzw. bei einer Vorlesung mehr zu leisten ist.
Eine Umrechnung von Proseminar II, Übung oder Hauptseminar auf eine Vorlesung ist in begründeten Fällen (Terminkollision, Studierende im Abschlusssemester) möglich. Ansonsten ist es ratsam, das entsprechende Seminar in ein späteres Semester zu verlegen und anderes ggf. vorzuziehen.
  • Was bedeutet im Nebenfach konkret "Proseminar" (gilt nur für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben)?
In den alten Studienordnungen der B.A.-Nebenfächer kann als Proseminar sowohl eine Proseminar I als auch ein Proseminar II belegt werden. Für dieses erhalten die Studierenden dann 4 ECTS. Die Wahl eines PS I ist aber nur im Notfall anzuraten, da die Inhalte des PS I weitgehend mit der zugehörigen Überblicksvorlesung identisch sind.
  • Wie verfahre ich, wenn in meinem B.A.-Nebenfach zu wenig fachspezifische Lehrveranstaltungen angeboten werden?
In den 'kleinen' B.A.-Nebenfächern (Katalanisch, Portugiesisch, Rumänisch) sind eher allgemein-romanistisch/sprachübergreifende Lehrveranstaltungen zu wählen.
  • Was belege ich konkret bei "Grammaire et texte" bzw. "Gramática y texto" (gilt nur für FrankoMedia- und IberoCultura-Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben)?
Der Übung mit dem Titel "Grammaire et texte" bzw. "Gramática y texto" (Wahlpflichtkurs 6. Semester) entspricht ein Kurs KSK II oder KSK III, der abhängig vom eigenen Niveau gewählt werden kann.
  • Was genau bedeutet die Studienplanvariante "Parcours transfrontalier" (gilt nur für FrankoMedia-Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben)?
Gemäß der alten Studienordnung des B.A.-Hauptfachs FrankoMedia konnte das 3. und 5. Semester in Straßburg absolviert werden. Diese Option wird nach der neuen, ab Wintersemester 2009/2010 gültigen Studienordnung aus organisatorischen Gründen nicht mehr angeboten.
  • Was kann ich tun, wenn ich einen belegten Kurs nicht besuchen kann?
Wer aus gegebenem Anlass (Terminkollision) einen Pflichtkurs nicht besuchen kann, sollte dies schnellstmöglich dem/der Dozentin mitteilen, der/die den Kurs leitet, damit er aus der Teilnehmerliste gestrichen werden und der Platz ggf. an eine/n andere/n Studierenden weitergegeben werden kann. Wer feststellt, dass er trotz Belegung ein Seminar doch nicht besuchen kann, hat sich aus Rücksicht auf die KommilitonInnen innerhalb der Belegperiode selbstständig online wieder aus der Teilnehmerliste zu nehmen.
  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich zu einer Prüfung nicht antreten kann oder durchfalle?
Wenn Studierende in einer B.A.-Prüfungsleistung durchfallen, die im Rahmen eines Lehrveranstaltungstyps erbracht wird, welcher in jedem Semester angeboten wird, belegt im Folgesemester erneut eine Lehrveranstaltung desselben Typs und tritt dort zum 2. Prüfungsversuch an.
Wenn Studierende in einer B.A.-Prüfungsleistung durchfallen, die nur im jährlichen Rhythmus angeboten wird, findet der 2. Prüfungsversuch im Rahmen einer Nachprüfung statt. Die Nachprüfung muss kurz vor Beginn des Folgesemesters oder spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfinden. Dazu bekommen die Betroffenen per Post Zeitfenster von der Gemeinsamen Kommission genannt und wenden sich damit zwecks Nachprüfung an den/die DozentIn, bei dem/der die Lehrveranstaltung besucht wurde.
  • Wo bekomme ich eine "convention de stage"?
Eine "convention de stage" ist ein Praktikumsvertrag, der häufig von Praktikumsgebern in Frankreich verlangt wird und in dem die Universität Freiburg als Praktikumspartner auftritt. Im Normalfall liefert der französische Praktikumsgeber einen Entwurf für eine solche "convention de stage", die von einer/einem DozentIn des Romanischen Seminars geprüft wird und bei juristischer Unbedenklichkeit unterschrieben werden kann. Sollte der Praktikumsgeber ausnahmsweise keinen Entwurf für die "convention de stage" vorlegen, kann ein Mustertext für eine solche "convention" bei Dr. Pusch erfragt werden.
 
 
4. Kurz vor dem Abschluss:
 
  • In welcher Sprache kann ich meine B.A.-Arbeit verfassen?
Die B.A.-Arbeit ist prinzipiell auf Deutsch zu verfassen. In begründeten Fällen kann diese auch in der Fremdsprache geschrieben werden. Dazu ist ein formloser Antrag mit kurzer Begründung sowie dem Hinweis, dass sowohl der Erst- als auch der Zweitgutachter einverstanden sind, zusammen mit den Anmeldeunterlagen für die BA-Arbeit an die Gemeinsame Kommission zu richten.
  • Wann kann ich meine B.A.-Arbeit anmelden?
Eine Anmeldung zur BA-Arbeit ist frühestens nach Bestehen der Zwischenprüfung möglich.
  • Müssen mein Vertiefungsseminar und meine B.A.-Arbeit aus demselben Themengebiet stammen?
Das Projekt- oder Hauptseminar (im Rahmen des Vertiefungsmoduls) muss aus demselben Inhaltsbereich stammen wie das Thema der B.A.-Arbeit (also Literatur- oder Sprachwissenschaft), auch wenn die BA-Arbeit inhaltlich nicht an das Vertiefungsseminar anknüpft. Es ist nicht möglich, das Vertiefungsseminar z.B. im Bereich der Sprachwissenschaft zu belegen, die B.A.-Arbeit dann aber im Bereich der Literaturwissenschaft zu verfassen.
  • Wer betreut meine B.A.-Arbeit?
Die BA-Arbeit muss nicht im Rahmen des Vertiefungsseminars geschrieben werden, dies ist jedoch der Normalfall. Im Anschluss an das Vertiefungsseminar (Haupt- oder Projektseminar) erfolgt dann eine mündliche Prüfung (keine zusätzliche Hausarbeit) sowie auch die BA-Arbeit, für die der/die DozentIn des Vertiefungsseminars auch BetreuerIn ist. Das Thema wird mit ihm/ihr vereinbart (z.B. Referatsthema aus Seminar). Die Studierenden müssen ihren DozentInnen Bescheid geben, dass eine mündliche Prüfung ansteht und sie die BA-Arbeit betreuen sollen (die Online-Wunschprüferwahl, die für Lehramtsstudierende angeboten wird, ist für die Wahl des B.A.-Arbeits-Betreuers nicht gedacht und nicht geeignet). ErstbetreuerIn von B.A.-Arbeiten können nur prüfungsberechtigte Mitglieder der Universität sein, die in Freiburg eine Lehr- und Prüfungsberechtigung haben; prüfungsberechtigt sind in jedem Fall alle ProfessorInnen (inklusive JuniorprofessorInnen) und PrivatdozentInnen (d.h. habilitierte Lehrende, die den Titel PD führen).
  • Wann belege ich mein Vertiefungsseminar bzw. wann melde ich meine B.A.-Arbeit an?
Der Zeitpunkt der BA-Arbeit und der Zeitpunkt der Belegung des Vertiefungsmoduls sind unabhängig von einander. Die BA-Arbeit kann angemeldet werden, sobald die Zwischenprüfung im Haupt- und im Nebenfach bestanden ist, das Vertiefungsmodul wiederum, sobald die Hauptseminare in Sprach- und Literaturwissenschaft absolviert sind. Im Normalfall meldet man die B.A.-Arbeit an, wenn man das Vertiefungsseminar belegt.
 
 
5. Nach dem Abschluss:
 
  • Welche Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise erhalte ich wo?
Die Leistungsübersicht (auch "Transcript of records" genannt), die B.A.-Studierende online auf den Webseiten der Gemeinsamen Kommission abrufen, kann jederzeit als Nachweis der aktuell erbrachten Leistungen oder im Sinne einer Niveaubescheinigung der Sprachkenntnisse verwendet werden. Soll eine solche Leistungsübersicht als Prüfungsdokument beglaubigt werden, darf dies nur über den Prüfungsausschuss der Gemeinsamen Kommission (d.h. über Frau Ehinger) erfolgen.
Das B.A.-Zeugnis dokumentiert – wie die Leistungsübersicht – Kurse nach Modulen geordnet und innerhalb der Module so, wie in der Studienordnung festgelegt, also tendenziell chronologisch. Dies ist die international gängige Darstellungsweise. Das B.A.-Zeugnis wird erst nach vollständigem Abschluss des B.A.-Studiums und z.Z. nur in deutscher Sprache ausgehändigt. Eine vergleichend-erläuternde Leistungsdarstellung des/der B.A.-AbsolventIn, das sog. "Diploma supplement", wird an der Universität Freiburg noch nicht ausgestellt.
  • Was muss ich tun, wenn für eine Master- oder Arbeitsplatzbewerbung mein B.A.-Zeugnis in einer Fremdsprache verlangt wird?
Die Universität Freiburg stellt B.A.-Zeugnisse bis auf Weiteres nur in deutscher Sprache aus. Wird für eine Bewerbung im Ausland eine Übersetzung des Zeugnisses verlangt, muss der/die AbsolventIn es auf eigene Kosten übersetzen und ggf. von einem beeidigten Übersetzer beglaubigen lassen.
 
 
 
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Aktualisiert am 18.03.2010
Text: Valerie Bässler
Gestaltung: Claus D. Pusch
© Albert-Ludwigs-Universität Freiburg / Romanisches Seminar
 
 
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