Das Fach Romanistik (auch 'Romanische Philologie' genannt) umfasst das Studium der romanischen Sprachen, also der aus dem Lateinischen hervorgegangenen indoeuropäischen Sprachen, zu denen Weltsprachen wie Spanisch, Französisch und Portugiesisch, die europäischen Nationalsprachen Italienisch und Rumänisch, eine Reihe europäischer Regionalsprachen wie Katalanisch, Okzitanisch, Galicisch, Frankoprovenzalisch, Rätoromanisch, Korsisch und Sardisch (vgl. Karte) zählen, und der auf romanischer Basis entstandenen Kreolsprachen.

Am Romanischen Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg können die folgenden Sprachen und die Literaturen der entsprechenden Sprachräume studiert werden: Französisch, Italienisch, Katalanisch, Portugiesisch, Rumänisch und Spanisch. Okzitanisch und Rätoromanisch werden gelegentlich unterrichtet. In der Forschung und der wissenschaftlichen Lehre werden alle romanischen Sprachen berücksichtigt
Romanistik kann in Freiburg von Grund auf im Lehramts- und im Bachelorstudiengang studiert werden. Auf einen Bachelor-Abschluss kann ein Masterstudiengang folgen, auf alle Studiengänge die Promotion.

Im Folgenden Details zu unseren Studiengängen: Lehramt – Bachelor – Master
Im Lehramts-Studiengang können Französisch, Italienisch und Spanisch (als Hauptfach oder Beifach) studiert werden; ferner Portugiesisch, Rumänisch und Katalanisch nur als Beifach. Mit einem Hauptfachabschluss kann das Fach in allen gymnasialen Klassenstufen unterrichtet werden, mit einem Beifachabschluss in der gymnasialen Unter- und Mittelstufe.
Für die Bewerbung zum Lehramtsstudium besteht derzeit eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren.
Derzeit gelten zwei verschiedene Studienordnungen für das Lehramtsstudium Romanistik:
– Die ‘neue’ modularisierte Studienordnung, die für Studierende gilt, die ihr Lehramtsstudium ab dem WiSe 2010/11 aufnehmen.
– Die ‘alte’ Studienordnung von 2001. Sie gilt für Studierende, die ihr Lehramtsstudium bis einschließlich zum SoSe 2010 aufgenommen haben. Studierende, die aufgrund von Vorleistungen in einem anderen Studiengang in ein höheres Semester eines romanistischen Lehramtsfachs wechseln, können bis längstens 2016 ebenfalls nach der ‘alten’ Studienordnung studieren.
Direkt: Vollständige Überblicksdarstellungen zum gesamten Lehramts-Hauptfachstudium mit praktischen Hinweisen: Französisch | Spanisch | Italienisch
Die rechtsgültigen Prüfungsordnungen finden Sie am Ende dieses Abschnitts.
Näheres zu den für das neue Lehramtsstudium erforderlichen Grundkenntnissen in Latein und einer weiteren romanischen Sprache finden Sie hier.
Beachten Sie auch die Informationsseite des Prüfungsamts (GeKo) zum neuen Lehramtsstudium.
Das Lehramtscurriculum Französisch, Spanisch, Italienisch ab dem WiSe 2010/11 umfasst folgende Modulbereiche:
– Französische bzw. Spanische bzw. Italienische Philologie (aufeinander
aufbauend: Grundlagenmodul mit 4 Pflichtkursen, Vertiefungsmodul I mit 3
Pflichtkursen, Vertiefungsmodul II mit 3 Pflichtkursen)
– Landes-
und Kulturwissenschaft (2 Pflichtkurse)
– Sprachkompetenz
(aufeinander aufbauend: Grundlagenmodul mit 3 Pflichtkursen,
Vertiefungsmodul mit 3 Pflichtkursen)
– Fachwissenschaftliche
Wahlmodule (variable Zahl von Kursen)
– Fachdidaktik (2 Pflichtkurse).
Diese Module können im Falle des regulären Hauptfachs in ca. 10 Semestern (einschließlich Prüfungsphase) studiert werden; als Erweiterungsfach unter Haupt- oder Beifachbedingungen können sie begleitend zu den eigentlichen Hauptfächern oder konzentriert in 4 bzw. 3 Semestern durchlaufen werden.
Die Gestaltung der einzelnen Semester ist den Studierenden überlassen. Zu beachten sind hierbei aber:
- die Frist für die sog. Orientierungsprüfung: Bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters sind folgende Kurse erfolgreich abzuschließen: Einführung in die frz./span./ital. Sprachwissenschaft, Einführung in die frz./span./ital. Literaturwissenschaft, sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung, sowie im Hauptfach Überblicksvorlesung Sprachwissenschaft, Überblicksvorlesung Literaturwissenschaft (Gilt nicht für das Erweiterungsfach.)
- die Frist für die sog. Zwischenprüfung: Bis spätestens zum
Ende des 6. Fachsemesters sind weiter folgende Kurse erfolgreich
abzuschließen: Proseminar frz./span./ital. Sprachwissenschaft, Proseminar frz./span./ital. Literaturwissenschaft, Landeskundekurs, 2
sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen, Übung "Grundlagen der Gattungstheorie und Textanalyse", Fachdidaktik-Übung (Gilt nicht für das Erweiterungsfach und nicht für das wissenschaftliche Beifach in Verbindung mit dem Hauptfach Bildende Kunst oder Musik.)
- die Abfolge bestimmter Lehrveranstaltungen oder Module: einige Module (etwa Sprachkompetenz Vertiefung) setzen den Besuch anderer Module (Sprachkompetenz Grundlagen) oder die erfolgreiche Orientierungs- oder Zwischenprüfung voraus.
- der Zyklus bestimmter Veranstaltungen: einzelne wenige Veranstaltungen, insbesondere Überblicksvorlesungen, werden nur im Jahresturnus angeboten und können bei Abweichungen vom Studienplan normalerweise erst 2 Semester später besucht werden.
Während des Studiums werden in der Mehrheit der Kurse Prüfungsleistungen erbracht, d.h. die in einer Lehrveranstaltung erbrachten Leistungen werden mit einer Note bewertet, die in die Endnote einfließt. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden, in der Regel im Rahmen eines nochmaligen Besuchs der Lehrveranstaltung. In den übrigen Kursen werden Studienleistungen erbracht, d.h. die im Kurs erbrachten Leistungen müssen lediglich ausreichend (bestanden) sein, ohne Relevanz für die Endnote. Es ist dennoch darauf zu achten, dass auch Studienleistungen innerhalb bestimmter Zeiträume (siehe oben zu Orientierungs- und Zwischenprüfung) erbracht werden müssen.
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen definieren die Module, legen die zu besuchenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen fest und bestimmen die Fachbenotung. Sie sind ausschlaggebend für alle Fragen der Studienorganisation.
Prüfungsordnungen Hauptfach (auch als Erweiterungsfach oder mit künstlerischem Hauptfach): Französisch | Spanisch | Italienisch
Prüfungsordnungen Beifach (als Erweiterungsfach oder mit künstlerischem Hauptfach): Französisch | Spanisch | Italienisch
Studienverlaufspläne
Die Studienverlaufspläne bieten einen Vorschlag für die Gestaltung der aufeinanderfolgenden Fachsemester vom Beginn bis zum Abschluss des Studiums. Sie decken alle Pflichtveranstaltungen in einer sinnvollen Reihenfolge ab und bilden auch in etwa das Lehrangebot des Romanischen Seminars ab. Es ist allerdings problemlos möglich, von den Plänen abzuweichen - etwa wenn aufgrund von Überschneidungen mit dem zweiten Fach oder nicht erfolgreicher Belegung ein Kurs nicht im vorgesehenen Semester besucht werden kann und auf das Folgesemester verschoben werden muss. Auch das Vorziehen von Kursen aus persönlichem Interesse an bestimmten Themen oder aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist möglich.
Studienverlaufspläne Hauptfach: Französisch
| Spanisch
| Italienisch
Das Erweiterungsfach kann veriabel entweder begleitend zu den Hauptfächern oder blockartig nach Abschluss der Hauptfächer studiert werden. Im ersteren Fall orientiert sich die Studienplanung sinnvollerweise an den Freiräumen, die die Hauptfächer jeweils lassen. Für den zweiten Fall gibt es Vorschläge zum Studium unter Hauptfach- und Beifachbedingungen.
Information für Studienanfänger finden Sie unter Informationen zum Studienstart und Belegverfahren.
Ansprechpartner: Dr. Frank Reiser, Sprechstunde Fr. 10h, Raum 1389, email: frank.reiser@romanistik.uni-freiburg.de.
Die folgende Übersicht resümiert das Wichtigste zum Lehramtsstudium nach alter Prüfungsordnung. Eine ausführliche Darstellung finden Sie zum Download hier.
(zum Erweiterungsfach siehe unten)
Das Lehramtsstudium alter Ordnung gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das durch die Zwischenprüfung abgeschlossen wird, und in ein Hauptstudium. Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester inklusive des Praxissemesters und der Prüfungszeit.
Grundstudium
Das Grundstudium soll den Studierenden die notwendigen praktischen Sprachkenntnisse und Fertigkeiten sowie die Kenntnis aller wichtigen Hilfsmittel vermitteln und in die einzelnen wissenschaftlichen Methoden und Probleme des Fachs einführen. Das Grundstudium umfasst die Zeit vom ersten Semester bis zur Zwischenprüfung. Innerhalb dieses Zeitraums, spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters, ist die Orientierungsprüfung abzulegen.
Anforderungen für die Orientierungsprüfung:
1. ein Proseminar I
(wahlweise Literatur- oder Sprachwissenschaft).
2. der Nachweis des
erfolgreichen Besuchs einer sprachpraktisch orientierten
Lehrveranstaltung (bei fehlenden Vorkenntnissen der romanischen Sprache
zu Studienbeginn ersatzweise des Kurses Basiskompetenzen II).
Die Anmeldung zur Orientierungsprüfung erfolgt jeweils vor der Prüfung in den gewählten Kursen. Der erfolgreiche Abschluss der betreffenden Lehrveranstaltungen ist die Orientierungsprüfung; eine zusätzliche punktuelle Prüfung findet nicht statt.
Anforderungen vor Anmeldung zur Zwischenprüfung:
Bei der Anmeldung
zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungen nachzuweisen:
1.
Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft
2. Proseminar I:
Einführung in die Literaturwissenschaft
3. Proseminar II:
Sprachwissenschaft
4. Proseminar II: Literaturwissenschaft
5.
Altfranzösisch bzw. Altitalienisch bzw. Altspanisch
6.
Sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung: Kommunikative Kompetenz
(I oder II)
7. Sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung:
Textproduktion (I oder II)
8. Sprachpraktisch orientierte
Lehrveranstaltung: Kontrastive Systemkompetenz (I oder II)
9. Latinum
Über die Pflichtscheine hinaus ist der Besuch weiterer wissenschaftlicher (z.B. Vorlesungen) sowie sprachpraktisch orientierter Lehrveranstaltungen angeraten. Hinzu kommt die obligatorische Teilnahme an der „Einführung in die elektronischen Medien für Romanisten“ sowie an einer Führung durch die Seminarbibliothek.
Die Zwischenprüfung ist eine einstündige mündliche Prüfung, in der hälftig das Grundwissen in Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft geprüft wird (siehe unter Prüfungen). Die Zwischenprüfung sollte vor Beginn des 5. Fachsemesters abgelegt werden. Spätestens zu Beginn des 7. Fachsemesters muss die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert sein. Diese und weitere Informationen finden Sie auch in einem Informationsblatt zu Orientierungs- und Zwischenprüfung.
Hauptstudium
Im Hauptstudium sollen die Studierenden die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten weiterentwickeln. Ihnen steht jetzt ein vergleichsweise großer Spielraum zur selbständigen Gestaltung ihrer Arbeit zur Verfügung. Eine weitgehend eigenverantwortliche Gestaltung des Hauptstudiums sowie die selbständige Wahl und Erarbeitung von Themen und Schwerpunkten für die Abschlussprüfung gelten mithin als Teil der Studienleistung. Daher ist die Anzahl der obligatorischen Lehrveranstaltungen bewusst niedrig gehalten.
Anforderungen im Hauptstudium:
1. ein Hauptseminar
Sprachwissenschaft,
2. ein Hauptseminar Literaturwissenschaft,
3.
sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im
Umfang von 6 SWS (i.d.Regel 3 Veranstaltungen).
Über die Pflichtscheine hinaus ist der Besuch weiterer wissenschaftlicher Lehrveranstaltungen
(Hauptseminare, Vorlesungen, Übungen) dringend angeraten.
Weitere Lehrveranstaltungen, die im Grund- oder im Hauptstudium zu absolvieren sind:
– Landeskunde: gefordert wird die erfolgreiche Teilnahme an zwei
Lehrveranstaltungen über gegenwartsbezogene kulturelle, politische und
soziale Probleme eines oder mehrerer Länder der französisch- bzw.
spanisch- bzw. italienischsprachigen Welt
– eine fachdidaktische
Veranstaltung;
– ein mindestens dreimonatiger, zusammenhängender
Aufenthalt im französischen / italienischen / spanischen Sprachgebiet
sollte absolviert werden. Empfohlen wird dieser
nach abgelegter
Zwischenprüfung.
– Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen
Sprache sind Teil der Prüfungsanforderungen des 1. Staatsexamens. Falls
nicht bereits vorhanden, können diese Kenntnisse im Rahmen der
Basiskompetenzen-Kurse des Romanischen Seminars, der Sprachkurse des
Sprachlehrinstituts oder andernorts (ggf. auch im Selbststudium)
erworben werden.
Zu Organisation und Anforderungen des Staatsexamens siehe unsere Seite zu Prüfungen.
Im Erweiterungsfach sind weder die Zwischenprüfung noch die Orientierungsprüfung abzulegen. Damit ist kein fester Zeitplan vorgegeben; das Erweiterungsfach kann also begleitend zu den Hauptfächern oder in Kompaktform, auch nach Abschluss der beiden Hauptfächer, in 3 oder 4 Semestern studiert werden.
Das Erweiterungsfach kann unter Haupt- oder Beifachbedingungen studiert werden. Im erstgenannten Fall entsprechen die Pflichtleistungen denen des Hauptfaches (siehe oben) mit Ausnahme der Zwischenprüfung. Die Anforderungen des Beifachs umfassen:
– 6 SWS (d.h. i.d.Regel 3) sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen des Grundstudiums,
– 4 SWS (d.h. i.d.Regel 2) sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums,
– ein sprachwissenschaftliches Proseminar nach Wahl (Einführung/Proseminar I oder Proseminar II),
– einem literaturwissenschaftlichen Proseminar nach Wahl (Einführung/Proseminar I oder Proseminar II),
– einem sprachwissenschaftlichen oder literaturwissenschaftlichen Hauptseminar,
– einer landeskundlichen Lehrveranstaltung.
Die Vorgaben des Erweiterungsfachs gelten auch, wenn Französisch bzw. Spanisch bzw. Italienisch als zweites Fach mit dem Hauptfach Musik bzw. Bildende Kunst gewählt wird. Unter Hauptfachbedingungen ist in diesem Fall eine Zwischenprüfung erforderlich.
Zu Organisation und Anforderungen des Staatsexamens siehe unsere Seite zu Prüfungen.
Ansprechpartner: Dr. Francesco Azzarello, Sprechstunde Mo.
12–13h, Raum 1496, email: francesco.azzarello@romanistik.uni-freiburg.de.
Näheres zu den verschiedenen B.A.-Studiengängen des Romanischen Seminars finden Sie auf dieser Seite.
Näheres zum Masterstudiengang "Romanistik" finden Sie hier.
Der Studiengang Romanische Philologie Magister Artium ist aufgehoben und durch B.A.- und M.A.-Studiengänge ersetzt. Studierende, die noch in diesem Studiengang eingeschrieben sind, finden Informationen zum Studienverlauf und den Anforderungen hier.