Zur Vermeidung überfüllter Lehrveranstaltungen hat das Direktorium des Romanischen Seminars im Einvernehmen mit StudierendenvertreterInnen aus der Fachschaft Romanistik mit Wirkung zum WiSe 2010/11 beschlossen, die Teilnehmerbegrenzung in den Kursen einzuhalten und nur in Notfällen zusätzliche Plätze zu vergeben. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
– Die Teilnehmerzahl wird in allen Seminaren und Übungen auf ein didaktisch sinnvolles Maß begrenzt.
– TeilnehmerInnen, die keine elektronische Zulassung erhalten haben, können mit Rücksicht auf die Kursgröße normalerweise nicht damit rechnen, an dem Kurs teilzunehmen – auch dann nicht, wenn im Unterrichtsraum theoretisch noch mehr Plätze (d.h. Stühle) frei wären.
– Sonderzulassungen kann es für Studierende geben, die nachweislich genau den fraglichen Kurs in genau diesem Semester besuchen müssen, weil sie andernfalls nur wegen dieses Kurses die Abschlussprüfung um ein Semester verschieben (d.h. das Studium verlängern) müssen oder studienbegleitende Prüfungen nicht mehr fristgerecht ablegen könnten. Ausnahmen kann es außerdem geben, wenn eine nicht bestandene studienbegleitende Prüfung im fraglichen Kurs wiederholt werden muss.
Um eine Ausnahmezulassung zu erhalten, ist nach folgendem Verfahren
vorzugehen:
Studierende der Warteliste stellen per e-Mail einen Antrag bei der Geschäftsführung des Romanischen Seminars unter administration@romanistik.uni-freiburg.de, in dem sie erklären, dass der fragliche Kurs zwingend
besucht werden muss, weil es sich
– um einen Pflichtkurs nach
Studienordnung handelt,
– kein Alternativkurs im betreffenden
Semester besucht werden kann (Terminkollisionen bitte nachweisen) und
– sich aus der Verschiebung auf das
Folgesemester eine unzumutbare Härte (Verlängerung der Studienzeit,
Erlöschen eines Prüfungsanspruchs) ergeben würde.
Verzichten
Sie bitte darauf, bei den jeweiligen Lehrenden auf Zulassung zu drängen; die Zuständigkeit und Verantwortung für die Sonderzulassung liegt bei der Geschäftsführung. Sie werden
zeitnah per e-Mail von der Geschäftsführung über Zulassung oder
Ablehnung informiert; ggf. wird ein alternativer Kurs zugewiesen.
In folgenden Fällen besteht in der Regel
keine Aussicht auf Zulassung – es sollte hier auf Anträge verzichtet
werden:
– Generell im 1. Fachsemester (weil
Orientierungsprüfungsleistungen noch im 2. und 3. Fachsemester erbracht werden
können),
– im 4. Fachsemester (weil B.A.-Leistungen noch im 5. und 6. Fachsemester erbracht werden können) [außer wenn eine nicht bestandene studienbegleitende Prüfung aus dem Vorsemester wiederholt werden muss],
– in Kursen, die aufgrund bisheriger absolvierter
Kurse nicht mehr unbedingt aufgrund der Studienordnung besucht werden müssen ("Wiederholungs-" oder "Übungsteilnahme"),
– in Kursen, zu denen es äquivalente Kurse mit freien
Plätzen gibt.
Insbesondere folgende
Gründe sind nicht hinreichend:
– Ein möglicher Alternativkurs kollidiert
terminlich mit privaten Verpflichtungen, wird als Block in der
vorlesungsfreien Zeit angeboten, behandelt ein vermeintlich
uninteressantes oder randständiges Thema oder wird von einem als
unangenehm empfundenen Dozenten abgehalten,
– der fragliche Kurs ist
laut Studienverlaufsplan in diesem Semester vorgesehen (vom
Studienverlaufsplan kann problemlos abgewichen werden, solange damit
nicht Prüfungsfristen überschritten werden),
– der Kurs ist nicht
erforderlich, wird aber als wichtig für die Abschlussprüfung empfunden
(z.B. zusätzliche sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen oder
examensvorbereitende Kurse, die als fakultatives Zusatzangebot zu
verstehen sind).