Informieren Sie sich zunächst im Internet und auf unserer Webseite über die Möglichkeiten des ERASMUS-Programms. Auf unserer Homepage finden Sie nützliche Informationen zum Ablauf aber auch zur Studienortswahl (siehe Erfahrungsberichte). Besuchen Sie im November unsere Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium mit ERASMUS (siehe Aushänge in der Romanistik-Startseite). Wenn Sie sich für einen ERASMUS-Aufenthalt entschieden haben, beachten Sie die folgenden Schritte:
Vor Antritt Ihres ERASMUS-Studiums:
- Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen.
- Wenn Sie einen Platz erhalten haben, füllen Sie einen LLP-Bogen und anschließend die Annahmeerklärung aus.
- Vor Ihrer Abreise müssen Sie ein Learning-Agreement in Absprache mit Ihrem Koordinator erstellen.
- Bevor Sie abreisen, müssen Sie Kontakt mit der Gastuniversität aufnehmen um zusätzliche Anmeldeformalien, Termine und die Wohnungssuche abzuklären.
- Informieren Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt über die Bedingungen für eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen auf der Internetseite von Herrn Nonnenmacher
Während des Auslandsaufenthalts:
- Der von Ihnen erstellte Studienplan (Learning-Agreement) ist einzuhalten, bzw. Änderungen müssen angegeben und von beiden Seiten (Gasthochschule und Universität Freiburg) abgesegnet werden.
- Alle erworbenen Studienleistungen müssen schriftlich von der Gastuniversität bestätigt werden (Transcript of Records).
- Es ist ein Nachweis über die genaue Dauer des Aufenthalts (Beginn und Ende eintragen) erforderlich.
Nach dem ERASMUS-Aufenthalt:
- Dem Fachkoordinator der Romanistik sowie dem EU-Büro müssen folgende Nachweise abgegeben werden: ein persönlicher Erfahrungsbericht, ein Transcript of Records (Auflistung der erbrachten Studienleistungen), der Aufenthaltsnachweis. Nur das EU-Büro erhält den ausgefüllten Fragebogen des EU-Büros (wird Ihnen am Ende Ihres Aufenthalts zugeschickt). Frist für die Abgabe dieser Unterlagen ist Mitte Juli, falls Sie aus triftigen Gründen diese Frist nicht einhalten können, müssen Sie im Voraus Ihren Fachkoordinator informieren, ansonsten werden Sie vom Teilstipendium ausgeschlossen.
- Zur Anerkennung Ihrer erbrachten Studienleistungen müssen Sie sich nach dem Aufenthalt an Herrn Dr. Nonnenmacher wenden, er ist für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen in der Romanistik zuständig.
Merkblatt zur Anerkennung der Studienleistung finden sie hier: Merkblatt
Außerdem bietet Ihnen das Freiburger EU-Büro weitere nützliche Informationen rund um das ERASMUS-Programm.